Unsere Konditionen, Kosten und Leistungen!
Hinweise - Unser Service - Suchen Sie Musterausdrucke?
> Unter "Die Buchhaltung..." finden Sie den Musterausdruck einer Jahresabrechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften.
> Unter "Unser Energiepass" finden Sie einen Muster für einen Energiepass, den wir seit 2005 unseren Mietern und Wohnungseigentümern aushändigen.
> Unter "Der Verwaltervertrag" finden Sie einen Mustervertrag für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften.
> Auf der Seite "Meldung per Formular" finden sie Meldevordrucke an uns, Aushänge (Müll, Verfettung), Formulare (Übergabeprotokoll, Mieterselbstauskunft, Mieterwechsel) und Hausordnungen und Verordnungen.
> Auf der Seite "Aktuelles/Info" finden sie umfassende Informationen zur Müllentsorgung (auch in anderen Sprachen)
Zum Nachdenken über Preise
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, dass nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte. Für den Vertragsabschluss mit einer Hausverwaltung sollte nicht der Preis ausschlaggebend sein, sondern nur die fachliche Kompetenz und auch die angebotenen Leistungen.
Wenn keine fachliche Ausbildung vorhanden ist, müssen Verwalter sich auf Erfahrungen berufen. Ein fachlich nicht ausgebildeter Verwalter lernt unter Umständen nur durch negative Erfahrungen dazu. Dieses kann aber für Sie teuer werden. Wenn Sie Leistungen und gute Betreuung erwarten, müssen Sie auch dafür einen fairen Preis bezahlen.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie als Eigentümer (Verwaltervertrag, Handwerkerleistungen) immer das niedrigste Angebot an, so müssen Sie für das eingegangene Risiko, eventuell draufzahlen.
Die nachstehenden Gebühren sind für Sie ein Anhaltspunkt, zu welchen Konditionen wir die Verwaltung Ihrer Wohnanlage übernehmen können. Ein verbindliches Angebot für eine Verwaltung wird allerdings erst bei Besichtigung der Liegenschaft und nach Rücksprache mit dem Eigentümer abgeben.
Gebühren für eine Miethausverwaltung
Bruttojahresmietwert € | jährliche Verwaltergebühren € |
unter 40.000,- | *) Mindestgebühr |
40.000,- bis 80.000,- | 7,5% der Bruttomieteinnahmen |
80.000,- bis 150.000,- | 6% der Bruttomieteinnahmen |
über 150.000,- | 5% der Bruttomieteinnahmen |
*) Unsere monatliche Mindestgebühr beträgt € 300,- für die Miethausverwaltung.
- Die Verwaltergebühr wird prozentual aus dem Jahresbruttomietwert erhoben.
- Nach Absprache können aber auch Sondervergütungen vereinbart werden. (Z.B. Vergütung nach Einheiten siehe WEG-Gebühren).
- Alle Verwaltergebühren sind monatlich im voraus bis spätestens zum 3. Werktag des Monats zu bezahlen.
Hinzu kommt jeweils noch die gesetzliche Mehrwertsteuer (19%).
Gebühren für die Verwaltung von Wohnungseigentum.
Anzahl Wohneinheiten | monatliche Verwaltergebühren € |
12-20 Wohneinheiten *) | € 25,- bis € 30,- |
21-50 Wohneinheiten | € 20,- bis € 30,- |
51-200 Wohneinheiten | € 15,- bis € 20,- |
über 200 Einheiten | nach Absprache |
Je Teileigentum, TG, Hobbyraum | € 2,- bis € 3,- |
Die Gebühren richten sich im Wesentlichen nach dem Bauzustand der zu betreuenden Immobilie.
*) Die Mindestgebühr bei Wohnungseigentumsanlagen beträgt € 300,- je Monat
- Vermietetes Sondereigentum wird gegen einen Aufpreis von € 30,- je Einheit und Monat mit verwaltet.
- Die Verwaltergebühren für gewerbliche Einheiten müssen gesondert festgesetzt werden. In der Regel sind aber diese Gebühren identisch mit den oben genannten Gebührensätzen.
- Alle Verwaltergebühren sind monatlich im voraus bis spätestens zum 3. Werktag des Monats zu bezahlen.
Hinzu kommt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
Gebühren für Sonder- oder Mehrleistungen.
Die nachstehend aufgeführten Mehrleistungen sind gemäß der vorstehenden Kostentabelle nicht in den Grundleistungen enthalten und werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer getrennt in Rechnung gestellt.
Allgemeines: Es kann vorkommen, dass durch Dritte oder durch umfangreiche Instandsetzungen zusätzlicher Verwaltungsaufwand ausgelöst wird. Dieser zusätzliche Aufwand ist von der Verwaltung bei Vertragsabschluss nicht kalkulierbar. Diese Mehrleistungen werden von der Verwaltung nach vorheriger Vereinbarung gesondert abgerechnet.
> Sepa-Lastschriftverfahren: Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren für Hausgeld und Sonderumlagen berechnen wir in der WEG-Verwaltung 3,- € je Einheit und Monat.
> Mahnung: Mahnungen und Abmahnungen an säumige Mieter und Wohnungseigentümer berechnen wir mit 10,- € (zzgl. MwSt.) je Mahnung zu Lasten des Verursachers.
> Gerichtsverfahren bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Für das Bearbeiten von Gerichtsverfahren nach §43 WEG (z.B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen) werden die Eigentümer durch Rundschreiben informiert. Hierfür berechnen wir nur die Auslagen für Porto, Papier und die Kopierkosten (€ 0,20 je Kopie zzgl. MwSt.).
> Mieterversammlungen: Für die Durchführung von Mieterversammlungen berechnen wir € 200,- je Versammlung (zzgl. MwSt.). Eine anfallende Saalmiete ist hierin nicht enthalten.
> Außerordentliche Eigentümerversammlung: Für eine außerordentliche Eigentümerversammlung berechnen wir € 200,00 (zzgl.MwSt.). Eine anfallende Saalmiete ist hierin nicht enthalten.
> Fahrtkosten: Fahrtkosten und Auslagen aus diesen Mehrleistungen sind in der Verwaltergebühr enthalten.
> Eigentumswechsel bei WEG: Für das Bearbeiten von Eigentumswechseln (z.B. Information des Erwerbers, ändern der Stammdaten (2 Abrechnungen), Auskünfte/Einsicht in die Unterlagen usw.) berechnen wir zur Zeit keine Gebühren.
> Sollte bei einem Verkauf die Zustimmung gemäß §12 WEG vor dem Notar erforderlich sein, so berechnen wir hierfür € 100,- je Einzelfall zu Lasten des Käufers.
> Gerichtsverfahren bei Miethausverwaltungen: Für Mietklagen, gerichtliche Mahnverfahren, Räumungsklagen usw. gegen Mieter im Namen des Eigentümers berechnen wir nur die Auslagen für Porto, Papier und die Kopierkosten (€ 0,20 je Kopie zzgl. MwSt.).
> Versicherungsschäden im Sondereigentum bei der WEG-Verwaltung: Für das Mitwirken bei der Schadenssuche, der Schadensbeseitigung und der Abwicklung von Versicherungsfällen im Sondereigentum berechnen wir nur die Auslagen für Porto, Papier und die Kopierkosten (€ 0,20 je Kopie zzgl. MwSt.).
>Aufwendige Instandsetzungen: Bei aufwendigen Instandsetzungen und Sanierungen wird von uns nach Rücksprache mit dem Eigentümer oder dem Verwaltungsbeirat, eine vorher zu vereinbarende Pauschale in Rechnung gestellt. Ansonsten fallen keine Sondergebühren an.
>Verwaltung allgemein: Für Ausdrucke und Fotokopien für An-, Rundschreiben, Sonderabrechnungen, Wirtschaftspläne, Protokolle, soweit dieses nicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört usw. berechnen wir je Seite € 0,20 (zzgl. MwSt.).
>Vermietung und Verkauf: Selbstverständlich vermieten oder verkaufen wir auch Ihr Sondereigentum. Für diese Leistung berechnen wir Ihnen keine Gebühren, wenn der Käufer/Mieter hierfür die Provision übernimmt.
Besonderheiten der Mietshausverwaltung:
Der Mietvertrag: Wir bemühen uns um solvente Mieter/Nachmieter, führen Recherchen durch und handeln mit diesen den Mietvertrag aus. Hierbei berücksichtigen wir natürlich Ihre Interessen.
Die Miete und Kaution: Wir ziehen die Mieten und Kautionen für Sie ein, verwalten diese und überwachen die laufende und fristgerechte Zahlung.
Übernahme und Abnahme von Wohnraum: Es ist unerlässlich, den Zustand von Wohnraum bei Übergabe und Abnahme zu protokollieren, um Maßnahmen zu ergreifen, sollte ein Mieter den Wohnraum in nicht vertragsmäßigem Zustand zurücklassen wollen.
Mahnwesen: Regelmäßig überprüfen wir, ob und wann Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchgeführt werden können und führen diese dann auch form- und sachgerecht nach Rücksprache mit Ihnen durch. Sollte unser Mieterhöhungsverlangen nicht fruchten, setzen wir diese nach Rücksprache auf dem Klageweg durch.
Modernisierung: Bei Modernisierungsmaßnahmen erhöhen wir nach Absprache mit Ihnen die Miete form- und fristgerecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Hausordnung: Wir erstellen die Hausordnung und überwachen deren Einhaltung. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung führen wir die Abmahnung bis hin zur Kündigung durch.
Besonderheiten der Wohnungseigentumsverwaltung:
Allgemeines: Im Wesentlichen ergeben sich die Aufgaben des Verwalters aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den §§27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Diese Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Diese Aufgaben sind mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
Einladung zur Eigentümerversammlung: Wir sorgen für eine fristgerechte Einladung zur Eigentümerversammlung und klären bereits im Vorfeld die Tagesordnungspunkte mit dem Verwaltungsbeirat ab.
Die Eigentümerversammlung und das Protokoll: Wir führen die Eigentümerversammlung durch und übernehmen selber den Versammlungsvorsitz. Hierbei geben wir unsere Empfehlungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und beraten die Eigentümer bei der Beschlussformulierung.
Das Versammlungsprotokoll wird von uns erstellt und nach Unterzeichnung der bevollmächtigten Personen an alle Miteigentümer versandt. Diese Niederschrift enthält nicht nur die reine Beschlussformulierung, sondern enthält ebenfalls weitere Informationen.
Der Verwaltungsbeirat: Auf Wunsch wird der Verwaltungsbeirat von uns geschult und in die für ihn wichtigen Teilbereiche des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) eingearbeitet. Einmal im Jahr oder auf Wunsch erfolgt jederzeit die Rechnungslegung des Verwalters dem Verwaltungsbeirat gegenüber.
Die Buchhaltung:
Die Buchführung: Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, unsere Buchführung übersichtlich und kaufmännisch ordnungsgemäß getrennt für jede Abrechnungseinheit zu führen. Hierfür haben wir eine speziell auf diese Belange zugeschnittene Büroorganisation geschaffen. Wir haben unsere eigenen EDV-Programme und sind nach allen Seiten flexibel bei der Anlage von Konten und bei der Verbuchung aller Einnahmen und Ausgaben, verwenden aber auch das Hausbank Abrechnungssystem.
Die doppelte Buchführung: Wir haben uns für die komplexere doppelte Buchführung entschieden, obwohl diese für die Hausverwaltung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Sie bringt jedoch den Vorteil der besseren Kontrolle aller Buchungen und gibt Ihnen eine Vermögensübersicht. Wir können über mehrere Wirtschaftsjahre alle Zahlungen und alle Einnahmen verbuchen.
Verbuchen von Zählerständen: Zur ordnungsgemäßen verbrauchsabhängigen Abrechnung gehört das Ablesen und das Verbuchen von Zwischenzählerständen. Die Hausmeister erhalten von uns dazu entsprechende Ableseformulare und die Aufforderung die Stände abzulesen.
Laufende Überwachung der Konten: Durch monatliche Sollstellungen der Mieten, Wohngelder, Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen sind jederzeit eventuelle Fehlbeträge auf den einzelnen Mieter- und Eigentümerkonten ersichtlich.
Sämtliche Zahlungsaus- und -eingänge werden hinsichtlich der Richtigkeit und Höhe kontrolliert und in den Verbrauchskonten bei Erhalt des Kontoauszuges verbucht.
Rücklagen / Festgelder / Girokontoguthaben: Die Anlage der Rücklagen und die Girokontostände werden von uns laufend geprüft, damit Sie die bestmöglichsten Zinsen für Guthaben erhalten.
Rechnungskontrolle und Rechnungsanweisungen: Wir führen alle rechnerischen und sachlichen Prüfungen aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen durch.
Umsatzsteuer: Wir verbuchen die Umsatz- und Vorsteuern und können jederzeit hierüber eine detaillierte Auswertung für Sie erstellen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung).
Die Abrechnung (WEG und Mieter):
Listen und Auswertungen:Zur schnellen Übersicht von Ausgaben und Einnahmen sowie zur Vermögensübersicht sind wir in der Lage, verschiedene Konten- und Saldenlisten zu erstellen und Vermögensübersichten zu liefern.
Jahresabrechnung: Sobald alle Kosten feststehen, wird eine Jahresabrechnung erstellt und per Umlageschlüssel auf Mieter/Eigentümer verteilt. Hierzu stehen uns bis zu 99 Umlageschlüssel zur Verfügung.
Die Zählerstände der Zwischenzähler fliessen hierbei bei den verbrauchsabhängigen Konten mit ein. Diese Abrechnung wird dem Mieter/Eigentümer zugestellt, Guthaben ausgezahlt und Nachzahlungen angefordert. Die zukünftigen Vorauszahlungen könnten nach der Jahresabrechnung angepasst werden, oder es wird unverzüglich ein neuer Wirtschaftsplan erstellt. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen Ihnen als Eigentümer zur Einsichtnahme innerhalb und nach Absprache auch ausserhalb der Bürozeiten nach kurzer vorheriger Terminvereinbarung jederzeit zur Verfügung.
Vermögensübersicht (Bilanz): Für sämtliche Eigentümer (WEG's und Mietwohnanlagen) erstellen wir eine Vermögensübersicht, aus der die einzelnen Kontenstände, Forderungen und Verbindlichkeiten ersichtlich werden. Vermögensübersichten und Gewinn-/Verlustrechnungen können wir jederzeit im laufenden Wirtschaftsjahr erstellen.
Gewinn-/Verlustrechnung: Für Sie als Eigentümer (Mietwohnanlagen) erstellen wir eine Gewinn- und Verlustrechnung, aus der die Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind.
Wirtschaftspläne: Um die Vorauszahlungen bestimmen zu können, werden von uns für das folgende Wirtschaftsjahr Wirtschaftspläne erstellt. In diesen Wirtschaftsplan werden von uns auch Langfristsanierungen, zukünftige Instandsetzungsvorhaben und Modernisierungsmassnahmen mit eingearbeitet.
Wir erstellen einen detaillierten Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr je Sonder-/Teileigentum. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die nächste Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit, sofern nicht in der Gemeinschaftsordnung oder durch Beschluss eine andere Regelung festgelegt ist.
Umsatzsteuer: Wir sind in der Lage, die Umsatzsteuer für optierte Flächen auszuweisen. Die Ausweisung der Umsatzsteuer kann bei Wohn- und Geschaeftshäusern wahlweise anteilig nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel (z.B. Mieteinnahme oder Wohn-/Nutzfläche) oder zu 100% erfolgen.
In einer entsprechenden Liste weisen wir die Vor- und Mehrwertsteuer sowie die sich hieraus ergebende zu zahlende Umsatzsteuer je Monat aus. Bei Mietwohneinheiten bereiten wir die Umsatzsteuervoranmeldung für den Steuerberater vor.
Die technische Verwaltung - Wir sind Bauingenieure:
Vorbemerkung: Als ausgebildeter Bauingenieur sind wir als Verwalter gleichzeitig fachlich gebildet als "Elektriker, Schlosser, Maurer, Schreiner und Architekt" und können bei technischen Fragen somit auf unsere Erfahrung als Hausverwalter und auf unsere Ausbildung als Baufachmann zurückgreifen.
Wir empfehlen allerdings bei komplexeren Instandsetzungsmaßnahmen bei der Abnahme der Arbeiten immer einen Gutachter (Handwerksmeister oder Architekt) zu beauftragen.
Regelmässige technische Kontrollen: Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, überprüfen wir durch Ortsbegehungen mindestens einmal monatlich den baulichen Zustand der Liegenschaft. Sollte es erforderlich sein, nehmen wir auch jederzeit Zwischenprüfungen und Ortstermine wahr. Soweit erforderlich, ziehen wir Eigentümer, Beiräte, Sachverständige oder Handwerker in die Begehung mit ein.
Schadensabwicklung und Schadensbeseitigung: In dringenden Fällen, z.B. Rohrbruch-, Brand- und Sturmschäden wird von uns der Schaden unverzüglich begutachtet und es werden von uns sofort Notmassnahmen getroffen (Handwerkernotdienste, Benachrichtigung aller Eigentümer usw.).
Bei Versicherungsschäden melden wir sofort den Schaden der Versicherung und leiten und überwachen die Schadensabwicklung. Im Schadensfall klären wir sofort, welche Schäden dem Gemeinschaftseigentum und welche dem Sonder-/Teileigentum zugeordnet werden müssen. Auch unterstützen wir bei einem Schaden im Sondereigentum den betroffenen Miteigentümer bei einer unbürokratischen Schadensabwicklung.
Beratung zur Auftragsvergabe: Wir beraten Sie bei der Auswahl der technischen Lösungen, wirken bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen mit. Auch handeln wir Handwerkerrabatte soweit möglich aus.
Auftragsvergabe und Überwachung: Wir erstellen die schriftlichen Aufträge in Ihrem Namen und übernehmen sorgsam und gewissenhaft die Termin-Überwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen und Gewährleistungsfristen.
Schlüsselbestellung: Wir beschaffen Schlüssel und Schließzylinder (auch Sicherheitsschließanlagen) bei Schlüsselverlust.
Sicherheitseinrichtungen:Wir veranlassen die Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV). Z.B. an der Heizung, den Aufzügen, den Blitzschutzanlagen, den Lüfteranlagen, Notbeleuchtungen und den Brandschutzeinrichtungen usw.
Der Verwaltervertrag:
Zum Kennenlernen würden wir als Verwaltervertrag würden wir einen 3-jährigen Vertrag mit 2 Jahren Probezeit vorschlagen. Somit wäre der Vertrag von den bevollmächtigten Beiräten jederzeit kündbar. Sie gehen somit kein Risiko ein.
Lernen Sie einfach einmal uns und unseren Arbeitsstil kennen.
Bitte senden Sie mir ein Angebot zu!